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21.01. 2025
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Am Dienstag, 21. Januar 2025, lädt die Betreuungsbehörde des Dresdner Sozialamts um 18.30 Uhr zu einem Infoabend zu Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen ein. Die Veranstaltung findet im Sozialamt, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, statt. Expertinnen und Experten informieren über Aufgabe, Inhalt, Form und Wirksamkeit dieser Dokumente und beantworten Fragen. Mit diesem Wissen ist es jedem möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Platzkapazität ist eine Anmeldung bis Sonntag, 19. Januar 2025, unter 0351 4889471 oder betreuungsbehoerde@dresden.de notwendig. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 erreichbar (Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße). Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm.

Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, können sich Interessierte bereits jetzt für einen der späteren Termine anmelden. Diese sind geplant am: 6. März 2025 (Beginn 17 Uhr), 8. April 2025 (18.30 Uhr), 22. Mai 2025 (17 Uhr), 24. Juni 2025 (18.30 Uhr), 12. August 2025 (18.30 Uhr), 25. September 2025 (17 Uhr), 4. November 2025 (18.30 Uhr) und 11. Dezember 2025 (17 Uhr).

Wem es nicht möglich ist, vor Ort dabei zu sein, kann sich online unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht zuschalten. Eine vorherige Anmeldung bei der Betreuungsbehörde ist dafür nicht erforderlich. Über die Chatfunktion können während des Infoabends Fragen an die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde gestellt werden. 

Wofür sind Vorsorgevollmacht und Co. sinnvoll?
Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht aber die doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde klären in der Abendveranstaltung über die Inhalte dieser Vollmachten und Verfügungen auf und beantworten Fragen. 

Betreuungsbehörde beglaubigt Vollmachten und Verfügungen
Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: dienstags von 9 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr.

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